Die letzten drei Kapitel dieses Buches geht es dann aber wirklich nur noch ums Verteilen. Dabei wirft Kapitel 36 einen interessanten Aspekt auf den Konflikt zwischen Gesetz und Gnade. Darum bekommt Kapitel 36 am 16. März einen eigenen Artikel von mir spendiert.
In Kapitel 34 werden die Männer aus den Stämmen bestimmt, die die Erbteile unter den Familien des jeweiligen Stammes verteilen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass zweieinhalb Stämme diesseits des Jordans bleiben und daher kein Erbteil des gelobten Landes erhalten werden. Diese können auf die anderen achteinhalb Stämme verteilt werden.
Kapitel 35 betrachtet gesondert den Fall der Leviten. Diese sind für den Tempel- und Priesterdienst ausersehen und erhalten deshalb keinen Erbteil am Land. Dennoch müssen sie irgendwo leben und ihre Familien einigermaßen versorgen können. Gott wusste, dass es mit der Treue seines Volkes zu ihrem Gott nicht so weit her sein würde und daher die Versorgung seiner Leute über den Tempeldienst allein auf keiner sicheren Basis stand. Den Leviten sollen daher 48 Städte aus dem ganzen gelobten Land gegeben werden. Gott führt hier in einem Handstreich auch gleich den Länderfinanzausgleich ein, denn Stämme, die viel Land erben sollen mehr Städte zur Verfügung stellen, als jene, die wenig Land erben.
Außerdem sollen die Israeliten sechs Städte zu Zufluchtsstätten erklären. Die Blutrache war seit Jakob fester Bestandteil in der Tradition der Stämme Israels, wahrscheinlich schon davor. Wenn also ein Mensch einen anderen tötete, so nahmen dessen männliche Angehörige Rache am Täter und töteten ihn, egal ob es sich um einen absichtlichen Mord, um einen Unfall oder irgendetwas dazwischen gehandelt hatte.
Für aus Unachtsamkeit begangene Sünden, dazu zählt auch die unbeabsichtigte Tötung eines Menschen, hatte Gott aber das Sühnopfer eingeführt. Es ist sofort einsehbar, dass die Hinterbliebenen in ihrer verständlichen Wut nicht zuerst das Gesetz ihres Gottes rezitieren würden; der Wunsch nach Genugtuung ist da zu mächtig. Somit wäre es wahrscheinlich, dass der Sünder tot ist, ehe er Buße tun kann. Dies würde einen Kreislauf in Gang setzen, denn nun würden sich natürlich die Brüder des ermordeten Sünders auf ihr Recht der Blutrache berufen.
Wenn also so ein Unglück geschieht, dann soll der Täter sofort in der nächsten Zufluchtsstadt Schutz suchen. Dort wird ihm dann der Prozess gemacht, d.h., er kann bestenfalls mit einem Sühnopfer und der festgelegten Wiedergutmachung weiterleben. Wenn seine Schuld (absichtliche Tat) festgestellt wird, kann er immer noch – dann aber mit offiziellem Richterspruch, der Blutrache ausschließt – getötet werden.
Die Regeln der Blutrache sind dann in der Versen 19 – 34 genau festgelegt. Wer es genauer wissen möchte, möge dort nachlesen. Ich zähle die Blutrache zu den Kapiteln, die von Jesus ausdrücklich zurückgenommen wurden und gehe hier deswegen nicht detailliert darauf ein.