Der Erbgrund und -boden – 1. Mose 23 (25. August)

Sarah stirbt und Abraham trauert. Danach kümmert er sich um das Begräbnis seiner Frau. Da er – gemäß der Abmachung mit Abimelech das Land auf dem er wohnt nicht sein Eigen nennen kann, hat er auch keinen Platz für die Bestattung. Darum möchte er dem Eigentümer des Landes zumindest zu diesem Zweck ein geeignetes Fleckchen abkaufen. Dieser möchte es ihm sogar schenken, doch man einigt sich schließlich zur Übereignung des Landes zum Verkehrswert. Ein faires Geschäft, das beide Vertragspartner zufriedenstellt.

Der Hintergrund ist klar. Was kann ich von einem Menschen für Boden verlangen, der als Grabstätte benutzt wird? Außerdem braucht Abraham ja ein Stück Land mit Höhle, also ein felsiges Land, das als Acker ohnehin ungeeignet ist. Da sagt ein Mann von Ehre dann schon einmal: Ich schenk dir das Land. Wer möchte schon mit dem Tod Geschäfte machen?

Auf der anderen Seite möchte Abraham seine Frau bestatten, da gehört ein eigenes Stück Land dazu, denn sonst würde ja im Grunde der Eigentümer die Frau auf seinem Land bestatten. Damit also die Bedürfnisse des Trauernden wirklich erfüllt werden, muss dieser das Grundstück zum wahren Wert kaufen.

Wir erleben hier mehrere Ebenen.

Tod und Trauer gehören auch zum Leben jener Menschen, die mit Gott gehen. Daraus folgt: Wenn Gott uns diese größte Last des Lebens zumutet, den Tod, dann auch alle Lasten, die sonst zum Leben gehören. Für die Freunde Gottes gibt es keine Sonderkonditionen.

Doch die Gräber der Verstorbenen spielen seit Jesu Auferstehung nur noch eine untergeordnete, emotionale, teilweise auch sentimentale Bedeutung. Der Mensch, als Wesen, das in der Lage ist, sich als Wanderer zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu erkennen, braucht die Erinnerung als Bestandteil seines irdischen Lebens, auch die Erinnerung an die Endlichkeit desselben. Daher braucht der Mensch auch Orte, an denen er seiner Vergangenheit begegnen kann. Die Gräber geliebter Menschen sind solche Orte. Aber viel wichtiger als diese Erinnerung ist die Erinnerung des Evangeliums: Christus hat uns ein Grundstück im Reich seines Vaters gesichert und bezahlt. Daher ist es für uns nicht mehr wichtig, dass wir „Fremdlinge“, also Gäste in diesem Land hier sind und unsere sterblichen Überreste einmal in fremdem Boden liegen werden. Wir, das was uns ausmacht, ruhen nicht hier; wenn das Leben unseren Körper verlässt, dann verlassen wir diese Welt und gehen heim, zu einem Grund und Boden, der schon vor aller Zeit unser Erbgrund war.

1. Mose 23 >>